St. Georgskirche
Marbach

+41 71 777 11 91

Sekretariat

8:30 - 11:00 / 14:00 - 16:00

Öffnungszeiten Dienstag

Trauerfall

Bitte wenden Sie sich in einem Todesfall frühestmöglich beim Pfarramt Tel. +41 71 777 11 25, für den Notfall ist die Mobil-Nummer aufgesprochen!

Wir können Ihnen schnell zur Seite stehen und Ihnen bei der Berücksichtigung Ihrer individuellen Wünsche behilflich sein.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (Gesetz über Friedhöfe und Bestattungen sowie entsprechende Vollzugsverordung /sGS458.1/11) soll der Leichnam bei Erdbestattung frühestens 48 und spätestens 72 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Wartefrist von 72 Stunden darf ausnahmsweise um längstens 48 Stunden erstreckt werden.

Beerdigungszeiten in Marbach

Kath. morgens 10.00 Uhr (montags bis freitags)
Evang. nachmittags 14.00 Uhr

Was wird beim Pfarramt besprochen?

  • Datum und Zeit der Erdbestattung, Abdankung oder Urnenbeisetzung
  • Gestaltung des Gottesdienstes
  • besondere Wünsche betr. Musik und Lieder
  • Lebenslauf für Abdankung
  • Sterbegebet und Gedächtnisse

Was wird beim Bestattungsamt besprochen?

  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation/ Urnenbeisetzung in einem Urnengrab, in der Urnenwand oder im Gemeinschaftsgrab)
  • Überführung der Leiche in den Aufbahrungsraum oder zum Krematorium
  • Anmeldung einer allfälligen Kremation in St. Gallen
  • Allenfalls das Abholen der Urne im Krematorium
  • Datum und Zeit der Erdbestattung oder Urnenbeisetzung
    (nach Absprache mit dem Pfarramt)
  • Allenfalls Urnenbeisetzung in einem bestehenden Grab oder im Gemeinschaftsgrab
  • Aushändigung des Schlüssels für den Aufbahrungsraum
    (Rückgabe nach der Bestattung)
  • Erbenvertreter (als offizielle Zustelladresse)

Was ist weiter zu tun? Vor der Bestattung

  • Angehörige und Freunde des / der Verstorbenen benachrichtigen
  • Todesanzeige für Zeitungen formulieren und aufgeben
  • Leidzirkulare bestellen bei einer Druckerei
  • Lebenslauf für das Pfarramt verfassen und abgeben
  • Wenn ein Leidmahl vorgesehen ist, das Restaurant reservieren und das Menue absprechen · Persönlichen Blumenschmuck bestellen
  • Evtl. angemessene Kleidung besorgen

Am Tage der Bestattung

  • Beileidskarten aus der Kartenurne mit nach Hause nehmen
  • Für die Verdankung eingegangene Kranz-, Blumen- und Geldspenden
    auf den Beileidskarten vermerken
  • Wohnungen der nächsten Angehörigen gut verschliessen (Diebstahlgefahr)

Später

  • Danksagung
  • Grabmal bestellen / Bei Unklarheiten erkundige man sich mit einem Entwurf bei der Friedhofkommission (Gemeindehaus)
  • Grabunterhalt regeln. Der Unterhalt kann durch die Angehörigen selbst erfolgen oder durch eine Gärtnerei. Es kann aber auch ein entsprechender Vertrag beim Bestattungsamt abgeschlossen werden
 
Verzeichnis der Amtsstellen, Personen und Telefonnummern

Einsargung

Bernhard Fässler
Tel.  +41 71 777 12 29

Bestattungsamt

Anita Schick
während Bürozeit, Tel.  +41 71 775 81 91
ausserhalb Bürozeit, Tel. +41 71 777 66 34 (priv.) oder 079 / 507 93 17

Gianna Fiorelli (Stellvertreterin)
während Bürozeit, Tel. +41 71 775 81 91

Bestattungsinstitut

Keller Bestattungen GmbH
Sonnenweg 6
9400 Rorschach
Tel. +41 71 841 50 50
Mobile +41 79 841 85 70
info@keller-bestattungen.ch