St. Georgskirche
Marbach

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Sekretariat

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Öffnungszeiten Dienstag

Abstimmungsergebnis der Urnenabstimmung vom 25. April 2021

Genehmigung Jahresrechnung 2020

Die Jahresrechnung 2020 ist genehmigt:

Genehmigung des Budgets und des Steuerplans 2021

Das Budget und der Steuerplan 2021 sind genehmigt:

Wahl von einem Mitglied der Kirchenverwaltung

Sandro Keel, Projektleiter wird in den Kirchenverwaltungsrat gewählt:

Rechtsmittelbelehrung (Art. 110 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen)
 
Stimmberechtigte können beim Administrationsrat, Klosterhof 6a, 9000 St.Gallen, Beschwerde führen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
 
Die Beschwerde muss innert vierzehn Tage seit Bekanntwerden des Beschwerdegrunds, spätestens innert vierzehn Tagen seit der Abstimmung, eingeschrieben eingereicht werden. Die Beschwerde enthält einen Antrag, eine kurze Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung. Sie ist zu unterzeichnen.
 
Beschwerdegründe sind Unregelmässigkeiten, die bei der Vorbereitung oder Durchführung der Abstimmung vorgekommen sind (z.B. Rechtswidrigkeit, Verfahrensmängel).
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Seit Januar 2021 besuchen Marianne Benz und Susanne Keller die Geburtstags-Seniorinnen und Senioren ab 80. Wir sind sehr dankbar, dass so schnell eine gute Nachfolgeregelung für Hedy Bearth gefunden werden konnte.